Sofortrente: Auch für die Erben bleibt etwas übrig

Sofortrente und Rentengarantiezeit
Damit kann der Sorge begegnet werden, dass das aufgebaute Kapital schnell verloren ist. Einer dieser Sicherheitsmechanismen bei der Sofortrentenversicherung ist die Rentengarantiezeit, die vereinbart werden kann. Unter der Rentengarantiezeit versteht man die Mindestrentenzahlungsdauer für den Fall, dass der Versicherte kurz nach Rentenbeginn stirbt. Solche Rentengarantiezeiten bei der Sofortrente können je nach Anbieter und Tarif zwischen Null und 20 Jahren betragen.Ein Beispiel: Sparer S hat im Alter von 65 Jahren eine Sofortrente abgeschlossen und 50.000 Euro in eine Sofortrentenversicherung eingezahlt. Sein Vertrag sieht eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vor. Zwei Jahre nach Rentenbeginn verstirbt S infolge eines Unfalls. Durch die Rentengarantiezeit von 15 Jahren erhält nun die Witwe W für weitere 13 Jahre (15 Jahre Garantiezeit abzüglich der zwei bereits gezahlten Jahre) die vereinbarte Sofortrente in voller Höhe.
Sofortrentenversicherung und Beitragsrückgewähr
Ein weiteres Instrument, um das eingezahlte Kapital bei der Sofortrente zu schützen, ist die Beitragsrückgewähr. Wenn eine solche Beitragsrückgewähr bei Ihrer Sofortrentenversicherung vereinbart ist, werden im Todesfall quasi die unverbrauchten Beiträge an die Hinterbliebenen zurückgezahlt. Der Sparer selbst kann so die Familie oder einen Partner absichern, bezahlt diese Absicherung aber mit einer etwas niedrigeren Rente als bei einer herkömmlichen Sofortrentenversicherung. Denn bei einer Beitragsrückgewähr kalkuliert die Sofortrentenversicherung anders und legt einen Teil der Einmalzahlung so an, dass die Beiträge eben zurückgezahlt werden können.Tipp: Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sofortrentenversicherung erhalten Sie hier.
Sofortrente mit Partnerrente
Bei einer Sofortrentenversicherung können Sie auch eine Partnerrente vereinbaren. Die Funktionsweise: Sollten Sie während der Rentengarantiezeit sterben, erhält Ihr Partner die für Sie vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablaufdatum – ähnlich wie bei der Rentengarantiezeit. Sie können alternativ auch bei einigen Sofortrentenversicherungen festlegen, ob die Rente zu 100 Prozent oder weniger (zum Beispiel 60 Prozent oder 80 Prozent) weitergezahlt werden soll. Überleben Sie Ihren mitversicherten Partner, wird Ihr Vertrag in eine Sofortrente mit Rentengarantiezeit umgewandelt.Foto: Monkey Business Images / Shutterstock.com
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